Was ist A-Ware, B-Ware und C-Ware?
Allgemeines
Die Definition für A-Ware, B-Ware und C-Ware ist nicht immer 100 % eindeutig. Ebenfalls gibt es B-Ware, die eigentlich C-Ware sein müsste und auch öfter B-Ware, die als A-Ware verkauft wird. Es ist wichtig vorher genau zu prüfen, von wo die Ware stammt, wer diese vertreibt und unter welchen Bedingungen (AGB) diese Ware verkauft wird.
Dieser Blogartikel soll einen Überblick zu diesem Themenbereich geben.
Rechtliches
Rechtsprechung
Waren und Produkte werden in Warengruppen unterteilt. Dabei gibt es keine gesetzlichen Regelungen, ob eine Ware als neu oder gebraucht gilt. Das OLG Hamm hat dazu 2014 ein Urteil gefällt. Seit dem gilt ein Produkt als gebraucht, wenn dieses bereits durch den Hersteller oder Verkäufer einem Dritten zur gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurde. Aus diesem Grund kann das Produkt bereits mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sein. (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13)
Ebenfalls gab es noch ein Urteil des Landgerichts Aachen. Ein Kugellager, welches 20 Jahre unbenutzt gelagert war, darf auch nicht mehr als “neu“ klassifiziert werden. Dies lässt auch auf andere Produkte wie z.B. Klebstoffe, Schmierfette, … einen ähnlichen Schluss zu. Diese Produkte können nach einer gewissen Zeit (Alterungsprozess) ihren Zustand verändern und bieten somit ein erhöhtes Risiko für eine nicht mehr volle Funktionsfähigkeit für die Einsatzbedingungen. Dies entspricht nicht einem Neu-Artikel. (vgl. Landgericht Aachen, Urteil vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14)
Gewährleistung
Der Gewährleistungszeitraum von B-Ware darf nicht verkürzt werden. Dazu hat das Landgericht Essen ein Urteil bereits 2013 gefällt. (vgl. Landgericht Essen, Urteil vom 12.06.2013, Az.: 42 O 88/12) Die Argumentation wird so ausgeführt, dass B-Ware keine gebrauchte Ware sei. Es ist aber zu beachten, dass bei Vertragsschluss bei bekannten Mängel unter Umständen es einen Gewährleistungsausschluss geben kann. Auf diesen sollte aber ausdrücklich hingewiesen worden sein. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen. (Weitere Informationen)
2022 Warenkaufrichtlinie
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine Warenkaufrichtlinie. Diese regelt die Verkürzung der Verjährungsfrist bzw. Haftungsdauer und muss von Händlern ausdrücklich in der AGB stehen. Ebenfalls muss der Händler alle Endkunden vor Erwerb darüber in Kenntnis setzen.
Klassifizierung und Unterteilung von Warenzuständen
Grundlegend gibt es drei Zustände für die Einteilung. Dies ist A-Ware (Ware erster Wahl), B-Ware (Ware zweiter Wahl, Service-Ware) und C-Ware (Ware dritter Wahl). Je nach Zustand und ggf. Verarbeitungsfehlern oder Gebrauchszustand wird die Ware einer dieser drei Klassen zugeordnet.
A-Ware
Alle Produkte die als Neuware bzw. Farbikneue-Ware bezeichnet werden gelten als A-Ware. Diese Ware wird von einem Hersteller oder auch Lager des Herstellers direkt zu den Händlern geliefert. Die gelieferte Ware wird dann an den Endkunden weiterverkauft. Im Normalfall wird A-Ware in der Originalverpackung verkauft. Ist die Originalverpackung nicht mehr vorhanden, dann kann dies dazu führen, dass eigentliche A-Ware bereits als B-Ware verkauft wird. Dies hängt auch mit der Ehrlichkeit des Händlers/ der Händlerin und den aufmerksamen Kunden zusammen.
Jetzt könnte angenommen werden, dass z.B. bereits das Ein- und Ausschalten von Elektrogeräten die A-Ware zur B-Ware macht. Dies ist nicht der Fall! Dieses kurzzeitige Einschalten dient auch zur Funktionsprüfung durch die Hersteller. Ein nicht funktionierendes Gerät sollte nicht in den Verkauf geraten. Wenn das Gerät aber über einen längeren Zeitraum genutzt wird, dann ist die Bezeichnung Neuware nur noch schwer zu vertreten, aber es gibt keine genaue Abgrenzung zwischen A-Ware und B-Ware in diesem Sinne.
Merkmale von A-Ware
- Keine Erstbenutzung, also Artikel ist unbenutzt
- Aus neuen Materialien hergestellt, dazu zählen auch Recycling-Materialien
- Keine Neuausführungen in der Herstellung, sondern nur die gleichen Ausführung in aktueller Herstellung
- Keine Schäden durch Lagerung
B-Ware
Diese Ware ist meist nicht mehr Bestandteil von Neuwaren (A-Waren) Paletten. B-Ware wird überwiegend zu einem günstigeren Preis oder als Sonderangebot angeboten und mehrheitlich in einem neuwertigen, aber definitiv in einem vollständigen funktionstüchtigen Zustand angeboten. Vorwiegend ist die Gewährleistung die gleiche wie bei A-Ware. Somit erhalten die Kunden ein zuverlässiges Produkt, welches die Funktionstüchtigkeit von A-Ware hat, aber günstiger einzukaufen ist.
Unterscheidung zu A-Ware
- Ware, die nur einmal oder kurzzeitig benutzt wurde
- keine Originalverpackung (OVP) mehr besitzen
- Vorführartikel (auch als Muster- und Ausstellungsstücke bezeichnet), z.B. in Elektronikfachgeschäften für Smartphones, Laptops, Kopfhörer, …
- Überzählige Waren, also Ware, die nicht komplett verkauft wurde. Diese landet meist in Restposten-/ Sonderposten-Geschäft
- Artikel keine Beschädigungen oder Funktionsfehler aufweisen
- Service-Ware, wenn diese repariert und fachlich richtig instandgesetzt, um einen Neuwertiger-Zustand zu erreichen
- Swap-Stocks-Ware (Austauschware, Umtauschware), welche vorgehalten wird, um Garantien für Kunden zu gewährleisten. Läuft der Garantiezeitraum aus, kommen diese Produkte auch auf den Markt, aber aufgrund der langen Lagerzeit werden diese als B-Ware vertrieben und ggf. sind es auch nicht mehr die neusten Generationen von einer Produktpalette z.B. Grafikkarten für Computer.
- Artikel stammt aus Retouren und es ist kein Verkauf als A-Ware mehr möglich
Vorteile beim Erwerb von B-Ware
- Meist günstigere Preise (z.B. 10 % oder 20 % Rabatt auf den A-Ware-Preis)
- vollständige gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren, wie bei A-Ware
- Bei Verkauf gilt auch das Widerrufsrecht §312g BGB, z.B. im Onlinehandel, sofern keine Ausnahmen vorliegen
C-Ware
C-Ware ist definitiv immer gebrauchte Ware! Diese Ware kann Beschädigungen und/ oder keine volle Funktionsfähigkeit mehr besitzen. Ebenfalls als C-Ware werden Produkte bezeichnet, die nicht mehr funktionsfähig, also defekt, sind.
Weitere Informationen
Einschränkung der Gewährleistungsfrist für B-Ware zulässig? - onlinehaendler-news.de
Hinweis zu Rechtsthemen
Dieser Blog soll allgemeine Informationen zur Verfügung stellen. Diese sind auch für die Bildung für andere Personen und für mich persönlich als Gedankenstütze gedacht. Meine Blogartikel stellen keine Rechtsberatung da. Individuelle rechtliche Anliegen können und sollten von einem Fachanwalt bzw. Fachanwältin beurteilt und beraten werden!
Es kann sein, dass einige Angaben in diesem Blogartikel z.B. bereits veraltet sind oder es neue Gesetzgebungen gibt. Trotzdem habe ich versucht es vernüftig und verständlich aufzuarbeiten, aber ich bin kein Rechtsanwalt! Weitere Informationen zum Haftungsausschluss sind im Impressum zu finden.